Baugenehmigung

Niemand muß eine Garage abnehmen, die er nicht aufstellen darf. Deshalb sind unsere Aufträge vorbehaltlich Baugenehmigung. Den Bauantrag-Komplettservice können wir in der Schweiz aber leider nicht anbieten. Sie müssen sich also selbst um die Baugenehmigung kümmern.

Baugenehmigung bei Fertiggarage im Griff
 

 

Brauch ich eine Baugenehmigung für meine Fertiggarage?

Über das Baurecht in der Schweiz können wir keine 100%ige Aussage machen. Das beste ist, Sie gehen mit Ihrer Vorplanung zur entsprechenden Behörde und klären die Notwendigkeit einer Permission. Dazu benötigen Sie zunächst nur die gewünschten Abmessungen und den geplanten Standort der Garage in einer Plan-Skizze.

100% Sicherheit: Bestellen Sie vorbehaltlich Baugenehmigung!

Alle Bestellungen unserer Fertiggaragen sind vorbehaltlich der Baugenehmigung. Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag. Wenn Sie die Genehmigung erhalten, gilt der Vertrag. Wenn Sie uns einen ablehnenden Bescheid vom Bauamt senden, dann stornieren wir Ihren Auftrag kostenfrei. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid vom Bauamt bekommen, prüfen wir gerne kostenfrei für Sie woran es liegt und ob man mit einem etwas veränderten Bauvorhaben evtl. doch noch eine Genehmigung bekommt.

 

 

Technische Unterlagen von uns

Zunächst brauchen Sie die technischen Unterlagen. Diese erhalten Sie nach der Bestellung von uns.